Warum Telematik?
Die Telematik-Infrastruktur bietet zahlreiche Vorteile, die weit über die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben hinausgehen. Sie ermöglicht einen sicheren und schnellen Austausch von Gesundheitsdaten, verbessert die Effizienz in Ihrer Praxis und erhöht die Qualität der Patientenversorgung. Durch die Anbindung an die TI bleiben Sie wettbewerbsfähig und gestalten die Zukunft des Gesundheitswesens aktiv mit.
Profitieren Sie von unserer Unterstützung
Unser Ziel ist es, Ihnen den Einstieg in die Telematik-Infrastruktur so einfach wie möglich zu machen. Wir begleiten Sie von der ersten Information über die individuelle Beratung bis hin zur erfolgreichen Implementierung in Ihrer Praxis. Aufgrund der Förderung durch das Land Niedersachsen ist unsere Unterstützung für Sie völlig kostenfrei und unabhängig.
Die Telematikinfrastruktur (TI) revolutioniert den Heilmittelbereich – doch was bedeutet das konkret für Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Podologen und Logopäden? Erfahre alles über neue Zugangsvoraussetzungen, verpflichtende Fristen und die Einführung elektronischer Verordnungen, die bald den Praxisalltag grundlegend verändern werden.
In den letzten Monaten gab es einige wichtige Entwicklungen in Bezug auf die Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) im Heilmittelbereich, insbesondere für Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Podologen und Logopäden:
- Erweiterter Zugang zur TI: Ab Juli 2024 haben auch Ergotherapeuten, Podologen und Logopäden Zugang zur TI. Um sich sicher in der TI zu authentifizieren und Daten auszutauschen, benötigen diese Berufsgruppen jetzt den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und den Praxis- und Institutionsausweis (SMC-B). Diese Karten sind notwendig, um auf die TI zugreifen zu können, und gewährleisten die sichere Kommunikation zwischen den Akteuren des Gesundheitswesens. Diese Neuerung erweitert die bisherige TI-Nutzung, die bereits für Physiotherapeuten und andere Berufsgruppen verfügbar war.(Quelle: Bundesdruckerei; DMRZ)
- Pflicht zur Anbindung: Ab Januar 2026 wird die Anbindung an die TI für alle Heilmittelerbringer verpflichtend. Es wird empfohlen, sich bereits jetzt mit den Anforderungen auseinanderzusetzen und sich frühzeitig auf die Anbindung vorzubereiten, um Engpässe bei der Bereitstellung von Hardware oder Authentifizierungskarten zu vermeiden(Quelle: OPTA Data; Telematikinfrastruktur-Start)
- Elektronische Verordnungen (eVO): Ein weiteres wichtiges Datum ist Januar 2027, ab dem die elektronische Verordnung (eVO) für Heilmittel verpflichtend wird. Diese Änderung wird es ermöglichen, Verordnungen schneller und effizienter zu übermitteln und zu bearbeiten. Vorher, im Laufe des Jahres 2026, wird die freiwillige Nutzung der eVO möglich sein(Quelle: up|unternehmen praxis)
- Kostenerstattung: Seit Mitte 2024 können Heilmittelerbringer auch die Erstattung für die TI-Anbindung beantragen. Diese Regelung stellt sicher, dass die Kosten für die notwendige Ausstattung und den Betrieb der TI gedeckt werden, wie es bereits für andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen der Fall ist (Quelle: DMRZ; up|unternehmen praxis)
Insgesamt schreitet die Einführung der TI für den Heilmittelbereich voran, und die nächsten Schritte werden den Übergang zu einem vollständig digitalen Prozess unterstützen. Es ist ratsam, sich frühzeitig vorzubereiten und von den bestehenden freiwilligen Optionen Gebrauch zu machen.
Definition und Ziele der TI
Die Telematik-Infrastruktur (TI) ist das digitale Rückgrat des deutschen Gesundheitswesens. Sie stellt eine sichere, einheitliche und sektorenübergreifende Kommunikationsplattform dar, die alle Akteure im Gesundheitswesen miteinander vernetzt. Dazu gehören Arztpraxen, Apotheken, Krankenhäuser, Krankenkassen, aber auch Heilmittelerbringer wie Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden. Die TI ermöglicht den sicheren Austausch von Gesundheitsdaten, wodurch Prozesse effizienter gestaltet und die Patientenversorgung verbessert werden können.
Das Hauptziel der TI ist die Schaffung einer einheitlichen Infrastruktur, die den sicheren Austausch sensibler Gesundheitsdaten ermöglicht. Sie unterstützt die Einführung elektronischer Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA), die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) oder den elektronischen Medikationsplan (eMP). Diese Anwendungen sollen nicht nur die Arbeitsabläufe im Gesundheitswesen digitalisieren, sondern auch die Behandlungsqualität und die Patientensicherheit erhöhen.
Vorteile der Telematik-Infrastruktur
Die TI bietet zahlreiche Vorteile für Heilmittelerbringer und das gesamte Gesundheitswesen:
- Effizienzsteigerung: Durch die Digitalisierung von Prozessen und den sicheren Austausch von Patientendaten können administrative Aufgaben reduziert und Behandlungsabläufe beschleunigt werden.
- Verbesserte Kommunikation: Mit der TI können Heilmittelerbringer sicher und schnell mit anderen Akteuren im Gesundheitswesen kommunizieren. Dies ermöglicht eine bessere Koordination der Behandlung und eine effizientere Zusammenarbeit.
- Erhöhung der Patientensicherheit: Elektronische Anwendungen wie die ePA ermöglichen einen vollständigen Überblick über die Krankengeschichte eines Patienten. Dies minimiert das Risiko von Behandlungsfehlern und verbessert die Qualität der Versorgung.
- Rechts- und Datenschutzkonformität: Die TI stellt sicher, dass der Austausch von Gesundheitsdaten den höchsten Sicherheitsstandards entspricht und gesetzliche Vorgaben erfüllt werden.
Bedeutung für Heilmittelerbringer
Für Heilmittelerbringer ist die Integration in die TI von zentraler Bedeutung, um auch in Zukunft wettbewerbsfähig zu bleiben und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Die Anbindung an die TI wird in den kommenden Jahren verpflichtend und ist Voraussetzung für die Nutzung zahlreicher digitaler Anwendungen. Darüber hinaus ermöglicht die TI den Zugang zu neuen Technologien und Services, die den Praxisalltag erleichtern und die Versorgungsqualität steigern.
Gesetzliche Grundlage: Das E-Health-Gesetz
Die Einführung der Telematik-Infrastruktur ist im sogenannten E-Health-Gesetz (Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen) geregelt, das 2015 in Kraft trat. Dieses Gesetz legt die Rahmenbedingungen für die schrittweise Einführung der TI und ihrer Anwendungen fest. Ziel des Gesetzes ist es, die Digitalisierung des Gesundheitswesens voranzutreiben und die Sicherheit sowie den Schutz sensibler Gesundheitsdaten zu gewährleisten.
Das E-Health-Gesetz verpflichtet alle Leistungserbringer, sich an die TI anzubinden. Für Heilmittelerbringer bedeutet dies, dass sie die notwendige technische Ausstattung bereitstellen und ihre Praxisprozesse entsprechend anpassen müssen. Das Gesetz sieht auch Sanktionen für diejenigen vor, die die gesetzlichen Vorgaben nicht fristgerecht umsetzen.
Wichtige Fristen für die Einführung
Die Einführung der TI erfolgt stufenweise, und es gibt mehrere wichtige Fristen, die Heilmittelerbringer beachten müssen:
- Anbindung an die TI: Alle Heilmittelerbringer müssen sich bis spätestens [konkretes Datum hier einfügen] an die TI anbinden. Diese Frist wurde durch das Bundesministerium für Gesundheit festgelegt und ist verbindlich.
- Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA): Ab [konkretes Datum hier einfügen] sind Heilmittelerbringer verpflichtet, die elektronische Patientenakte in ihren Praxisalltag zu integrieren. Dies erfordert nicht nur die technische Anbindung, sondern auch Schulungen und Anpassungen der internen Prozesse.
- Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): Spätestens ab [konkretes Datum hier einfügen] müssen Heilmittelerbringer die eAU in ihre Praxisprozesse integrieren. Dies bedeutet, dass Krankmeldungen künftig digital und direkt über die TI an die Krankenkassen übermittelt werden.
Es ist wichtig, diese Fristen genau zu beachten und rechtzeitig die notwendigen Schritte einzuleiten, um Sanktionen zu vermeiden.
Rechtliche Konsequenzen und Sanktionen
Werden die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten, drohen rechtliche Konsequenzen. Diese können je nach Schwere des Verstoßes unterschiedlich ausfallen:
- Honorarkürzungen: Heilmittelerbringer, die sich nicht fristgerecht an die TI anbinden, müssen mit Honorarkürzungen rechnen. Diese werden von den Krankenkassen durchgesetzt und können erhebliche finanzielle Einbußen bedeuten.
- Vertragsstrafen: In besonders schweren Fällen oder bei wiederholten Verstößen können Vertragsstrafen verhängt werden. Diese sind meist mit hohen Geldbußen verbunden.
- Ausschluss von bestimmten Leistungen: Bei Nichterfüllung der gesetzlichen Vorgaben kann es außerdem dazu kommen, dass Heilmittelerbringer von der Teilnahme an bestimmten Versorgungsverträgen ausgeschlossen werden.
Es ist daher unerlässlich, die gesetzlichen Vorgaben genau zu kennen und rechtzeitig umzusetzen.