Autor: IFK (Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten)
Quelle: IFK
Datum: 12. November 2025
Inhalt:
Der Bundestag hat die Anbindungspflicht an die Telematikinfrastruktur (TI) für Heilmittelerbringer wie Physiotherapeuten, Logopäden und Ergotherapeuten vom 1. Januar 2026 auf den 1. Oktober 2027 verschoben . Die Verschiebung erfolgte im Rahmen des „Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ und wurde mit der verzögerten Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung begründet . Der IFK begrüßt diese Entscheidung, da die aktuell verfügbaren TI-Anwendungen (KIM, TIM) noch zu wenig praktischen Nutzen bieten und technische Probleme bei der Beantragung elektronischer Heilberufsausweise bestehen . Die Verschiebung gibt Zeit, die TI so weiterzuentwickeln, dass sie einen echten Mehrwert für den Praxisalltag bietet .
Link: https://ifk.de/artikel/bundestag-verschiebt-ti-anbindungsfrist-fuer-heilmittelerbringer
